Schulkonzept

Corona – Hygieneplan der Grundschule Stapelholm mit den Standorten  Norderstapel und Bergenhusen

Stand: 01.08.2020

Dieser Corona-Hygieneplan wurde auf Basis der „Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen im Rahmen des Schulbetriebs unter dem Aspekt des Schutzes vor Ansteckung durch das SARS-CoV-2 (23. Juni 2020), sowie der Empfehlung zur Lufthygiene in Unterrichtsräumen in Schulen und vergleichbaren Bildungseinrichtungen während der SARS-CoV-2-Pandemie, verfasst und angepasst.

 

 

 

 

 

 

 

INHALT

  1. Persönliche Hygiene

  2. Raumhygiene: Klassenräume, Fachräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Lehrerzimmer und Flure

  3. Hygiene im Sanitärbereich

  4. Infektionsschutz in den Pausen

  5. Infektionsschutz im Unterricht

  6. Infektionsschutz beim Sportunterricht

  7. Infektionsschutz beim schulischen Mittagessen und bei der Trinkwasserversorgung

  8. Infektionsschutz im Schulbüro

  9. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf

  10. Konferenzen und Versammlungen

1.           PERSÖNLICHE HYGIENE:

Das neuartige Corona Virus ist von Menschen zu Menschen übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Diese erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist eine Übertragung auch indirekt über kontaminierte Hände möglich, wenn sie mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden. Generell nimmt der Grad der Infektion von Corona Viren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit vergleichsweise rasch ab. Es gibt bisher keine Nachweise für eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich. Für einen wirkungsvollen Infektionsschutz sind vor allem folgende Maßnahmen zu beachten:

Wichtigste Maßnahmen

  • Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben und zwischen 7:00 und 7:30 Uhr telefonisch im Sekretariat abmelden.

  • Mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen halten

  • Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.

  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.

  • Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach Kontakten mit öffentlichen Gegenständen, vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang) durch

    a) Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) oder

    b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).

    Öffentliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. ist der Ellenbogen zu benutzen.

  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

  • < > Durch das Tragen von Mund-Nasen-Schutz (MNS, medizinische OP-Maske) oder einer textilen Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung MNB, Behelfsmaske) können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Der Nutzen von MNB wird zurzeit unterschiedlich bewertet. Es empfiehlt sich überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel während der Schülerbeförderung oder ggf. auch in den Pausen, MNB zu tragen. Dieses darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Unterricht ist das Tragen bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich. Trotz MNS oder MNB sind die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zwingend weiterhin einzuhalten.

    Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden.

  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden.

  • Masken sollten bei Durchfeuchtung oder Verschmutzung und ansonsten täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend getrocknet werden.

Die Beschaffung und Pflege von MNS oder MNB liegt in der Verantwortung von Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Eltern sowie den Beschäftigten an Schulen.

 

2.           RAUMHYGIENE: KLASSENRÄUME, FACHRÄUME, AUFENTHALTSRÄUME,
           VERWALTUNGSRÄUME, LEHRERZIMMER UND FLURE

Organisation und Nutzung der Klassenräume und Arbeitsplätze:

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Schulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Deshalb sind die Arbeitsplätze der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten an Schule in den Klassenräumen entsprechend anzuordnen.

Um die Hygiene zu erhöhen und das Infektionsrisiko zu verringern, soll jede Lerngruppe nur in einem einzigen Raum unterrichtet werden. In diesem Raum sollen die Schülerinnen und Schüler jeweils einen eigenen, unveränderten Arbeitsplatz zugewiesen bekommen. Die nicht genutzten Räume der Schule sind kenntlich zu machen, sodass eine nötige Desinfektion erfolgen kann.

Die doppelte Nutzung eines Unterrichtsraumes durch eine andere Lerngruppe ist prinzipiell möglich, wenn der Raum zwischen den jeweiligen Nutzungen gründlich gereinigt wird (Tische und Handkontaktflächen). Wird beispielsweise eine Klasse in zwei Lerngruppen aufgeteilt, so können beide Lerngruppen ihren alten Klassenraum wechselseitig nutzen. Voraussetzung ist einerseits die gründliche Reinigung zwischen den Nutzungen und andererseits die Zuweisung von eigenen Arbeitsplätzen für jeden Schüler bzw. jede Schülerin, die von den Schülerinnen und Schülern der jeweils anderen Lerngruppe nicht genutzt werden.

Wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist nicht so wirkungsvoll wie eine umfassende Stoßlüftung. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden.

Das pädagogische Personal achtet darauf, dass sich die Schülerinnen und Schüler nur in den für sie zugänglichen Räumen aufhalten und dabei die Verhaltens- und Hygieneregeln befolgen.

 

Reinigung an Schulen

In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Eine routinemäßige Flächendesinfektion wird in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Auch hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend.

Wird eine Desinfektion im Einzelfall durch das zuständige Gesundheitsamt als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion nach Herstellerangaben, üblicherweise mit einer kalten Lösung, durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können. Auch Raumbegasungen zur Desinfektion sind hier grundsätzlich nicht angezeigt. Zur Einwirkzeit bzw. Benetzungszeit sowie zu notwendigen Sicherheitsvorkehrungen sind die Herstellerinformationen und die Sicherheitsdatenblätter der Produkte zu beachten. Folgende Kontaktflächen sollen gründlich und mindestens täglich gereinigt werden:

  • Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,

  • Treppen- & Handläufe,

  • Lichtschalter,

  • Tischflächen,

  • und alle weiteren Griffbereiche

Genutzte Unterrichtsräume sowie alle weiteren genutzten Räume werden täglich gereinigt.

Sportunterricht findet statt.

Sonstige personengenutzte Räume sollten ebenfalls intensiv gelüftet werden. Auch in Schulbüros, Lehrerzimmern, Aufenthalts- und Konferenzräumen, Teeküchen etc. werden – je nach Frequentierung und der sich daraus ergebendes Erfordernis ­– die Kontaktflächen einer intensiveren Reinigung unterzogen.

 

3.           HYGIENE IM SANITÄRBEREICH

In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Seifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind vorzuhalten.

Das schulische Personal achtet darauf, dass sich nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten. Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schülerinnen und Schüler aufhalten dürfen. Die Aufsicht führenden Lehrkräfte achten darauf, dass die Schülerinnen und Schüler die Verhaltens- und Hygieneregeln insbesondere in den WC-Anlagen einhalten.

Toilettensitze, Armaturen und Waschbecken sind zweimal täglich zu reinigen. Hier ist ein besonderes Augenmerk auf Kontaktflächen (Schalter, Griffe, Wasserhähne, Spüldrücker) zu richten. Die Reinigung der Kontaktflächen sollte mehrmals täglich erfolgen.

 

4.           INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN

Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird. Dazu sollen die Schülerinnen und Schüler nur in ihrer eigenen Lerngruppe in die Pause gehen und dort nicht mit anderen Lerngruppen in Kontakt kommen. Um das sicherzustellen, kann die Schulleitung versetzte Pausenzeiten bestimmen oder die Schulhöfe und Außenflächen in getrennte Areale für unterschiedliche Lerngruppen unterteilen.

Abstand halten gilt auch im Lehrerzimmer, im Schulbüro und in den Lehrerarbeitsräumen. Nach Möglichkeit wird in der Bewegung eine Maske getragen.

 

5. INFEKTIONSSCHUTZ IM UNTERRICHT              

Grundsätzlich wird die Anzahl der am Unterricht in einer Gruppe teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in Abhängigkeit von der Größe des Klassenraums und der Klassenfrequenz auf max. 15 reduziert.

Lehrkräfte achten darauf, dass Schülerinnen und Schüler keine Gegenstände (Bücher, Stifte) austauschen oder gemeinsam verwenden. Auch bei der Nutzung der schulischen Präsentationstechnik ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte möglichst nicht dieselben Gegenstände berühren.

Die Gruppen werden als feste und unveränderliche Stammgruppen geführt, Schülerinnen und Schüler dürfen nicht in mehreren Lerngruppen lernen oder zwischen mehrere Lerngruppen wechseln.

Jede Gruppe erhält nur einen einzigen dauerhaft zu nutzenden Klassenraum. Jede Schülerin und jeder Schüler bekommt einen einzigen Arbeitsplatz zugewiesen, der nur von ihr/ihm genutzt wird.

Ein Raum kann auch von zwei Gruppen genutzt werden, wenn zwischen den Nutzungen eine gründliche Reinigung stattfindet und so viele Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, dass die Schülerinnen und Schüler jeder Gruppe eigene Arbeitsplätze haben, die von der jeweils anderen Gruppe nicht genutzt werden.

Arbeiten wie Referate, Präsentationen o.Ä. werden grundsätzlich in Einzelarbeit erstellt, Partner- und Gruppenarbeiten sind nur digital möglich.

 

 

 

 

6. INFEKTIONSSCHUTZ BEIM SPORTUNTERRICHT

Der Sportunterricht findet unter Vorgabe der geltenden regionalen behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben statt. Diese sind einzuhalten.

Hinweise zur Organisation des Sportunterrichts:

  • Sportunterricht findet nach Stundenplan in allen Jahrgangsstufen statt. Er wird in der Regel im Klassenverband bzw. in einer fest definierten Kohorte durchgeführt. Jahrgangsturniere oder Schulturniere entfallen bis auf Weiteres.

  • Unterrichtsorte sind - soweit es die Witterung zulässt - bevorzugt die Außenanlagen der Schulen.

  • Sofern die Sporthallen genutzt werden (vor allem bei Regen und niedrigen Temperaturen), müssen diese und die Umkleideräume durchgehend gut belüftet werden (Fenster, Fluchttüren) und dürfen nur von einer Klasse genutzt werden. Wenn in großen Sporthallen eine deutliche räumliche Trennung sowohl der aktiven Lerngruppen als auch im Umkleidebereich möglich ist (Bsp. Dreifeldhallen), kann auch mehr als eine Klasse zurzeit unterrichtet werden. Zudem werden möglichst viele Räume zu Umkleidezwecken genutzt. Die Umkleideplätze sind im Idealfall mit Abstandsmarken gekennzeichnet. Umkleideräume und Duschen werden im Hallenbereich nur genutzt, sofern vor Ort ein aktuelles Hygienekonzept umgesetzt wird, über welches zudem per Aushang informiert wird. Eine Klasse betritt den Hallenbereich erst dann, wenn die vorherige Klasse die Halle und die Umkleideräume vollständig verlassen hat.

  • Sollte bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten (Reck, Barren etc.) eine Reinigung der Handkontaktflächen nach jedem Schülerwechsel aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, so muss zu Beginn und am Ende des Sportunterrichts ein gründliches Händewaschen erfolgen

 

 

7. INFEKTIONSSCHUTZ BEIM SCHULISCHEN MITTAGESSEN UND IN DER TRINKWASSERVERSORGUNG

Allgemein zugängliche Trinkwasserspender sind bis auf weiteres außer Betrieb. Eine ausreichende Trinkwasserversorgung der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch Eigenversorgung in Abstimmung mit den Eltern. Ebenfalls erfolgt eine ausreichende Essensversorgung der Schülerinnen und Schüler durch Eigenversorgung in Abstimmung mit den Eltern. Der Verkauf über den Kiosk findet nicht statt.

Die gemeinschaftliche Nutzung der Kantinen ist nur möglich, wenn ein Abstand zwischen den Schülerinnen und Schülern von 1,5 Metern bei der Essenseinnahme sowie der bei der Essensausgabe strikt eingehalten werden kann. Essensausgabestellen der Selbstbedienung sind ausgeschlossen.

 

8. INFEKTIONSSCHUTZ IM SCHULBÜRO

Alle dargestellten Hygienemaßnahmen gelten selbstverständlich auch für das Schulbüro.

 

 

9.           PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO

Bei bestimmten Personengruppen besteht ein höheres Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf. Dieses ist wie folgt zu beachten:

Die Lehrkräfte nehmen in dieser besonderen Situation ihre vielfältigen Aufgaben von der Notbetreuung über den Fernunterricht bis hin zum schulischen Unterricht mit großem Engagement und Verantwortungsbewusstsein war.

Für die Notbetreuung und die ab dem 4. Mai 2020 sukzessiv startenden Unterrichtsangebote für ausgewählte Jahrgänge gelten zum Einsatz des pädagogischen Personals folgende Hinweise:

Grundsätzlich sind alle Personen im schulischen Präsenzunterricht einsetzbar, die dienstfähig sind. Ausgenommen für die Arbeit im schulischen Präsenzunterricht sind folgende Gruppen:

  • Erkrankte Personen.

  • Rückkehrer aus dem Ausland für 14 Tage nach Einreise in die Bundesrepublik.

  • Personen in häuslicher Isolation. [1]

  • Beschäftigte, die einer der folgend genannten Risikogruppe angehören, können auf eigenen Wunsch auf der Grundlage eines ärztlichen Attests oder einer plausiblen Erklärung gegenüber der Schulleitung im „Homeoffice“ bleiben. Es wird den Beschäftigten empfohlen, hierzu Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu halten. Zu den Risikogruppen gehören:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit folgenden Vorerkrankungen:

    • Erkrankungen des Herzens (z.B. koronare Herzerkrankung, Herzklappenfehler, Bluthochdruck)

    • Erkrankungen oder chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD), der Leber, der Niere

    • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)

    • < >

      Geschwächtes Immunsystem (entsprechende Erkrankung oder Medikamenteneinnahme)

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über 60 Jahre

 

Diese Gruppen werden stattdessen im Fernunterricht sowie in Organisations-, Verwaltungs- und weiteren pädagogischen Tätigkeiten in der Schule ohne dauerhaften direkten Schülerinnen- und Schülerkontakt  

 

Mögliche weitere Beschäftigtengruppen für das „Homeoffice“:

Wenn für den schulischen Präsenzunterricht mit Schülerinnen und Schülern nicht alle Beschäftigte benötigt werden, können weitere Gruppen von Beschäftigten im Homeoffice eingesetzt werden, auch wenn sie im o.a. Sinne dienstfähig sind. Vorrangig sind dann folgende Lehrkräfte im Homeoffice einzusetzen:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Personen im eigenen Haushalt leben, die einer Risikogruppe angehören,

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eigene, erkrankte Kinder bis 14 Jahre betreuen müssen. Hierbei gilt, je älter ein zu betreuendes Kind ist, desto eher kann die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter eingesetzt werden.

 

Bei einer Schwerbehinderung oder Schwangerschaft werden Beschäftigte dann nicht im schulischen Präsenzunterricht eingesetzt, wenn eine gefährliche Vorerkrankung im o.a. Sinne vorliegt.


Schülerinnen und Schüler mit höherem Risiko

Kinder und Jugendliche mit einschlägigen Vorerkrankungen müssen nicht in die Schule. Schülerinnen und Schüler werden auf Antrag auch dann von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit, wenn sie gesund sind, aber in häuslicher Gemeinschaft mit Personen leben, die im Fall einer Infektion besonders gefährdet wären. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Vater oder Mutter nach einer Organtransplantation Immunsuppressiva einnehmen müssen. Schülerinnen und Schülern, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, die im Kontext mit einer Corona-Infektion als besonderes Risiko eingeschätzt werden (s.o.), können zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 zuhause bleiben und am Fernunterricht teilnehmen. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion leben. Das Vorliegen der Vorerkrankung bzw. besonderen Gefährdung ist glaubhaft zu machen. Dies kann z. B. durch Vorlage eines Schwerbehinderten- oder Transplantationsausweises oder durch eine glaubhafte schriftliche Erklärung zum Grund der Gefährdung geschehen.

 

10.         WEGEFÜHRUNG

Die Flure und Wege in den Gebäuden werden für die Wegführung markiert und Distanzmarkierungen vor den Toiletten und vor dem Schulbüro angebracht. Bei einem einzigen Zugang ist der Wartebereich gekennzeichnet.

 

 

11. KONFERENZEN UND VERSAMMLUNGEN

Präsenz-Konferenzen müssen auf das unbedingt notwendige Mindestmaß begrenzt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Video- oder Telefonkonferenzen sind zu bevorzugen.

Von Elternversammlungen ist abzusehen, ggf. können sie als Video- oder Telefonkonferenzen organisiert werden.

Alle schulischen Veranstaltungen finden nur vor dem Hintergrund eines niedrigen Infektionsgeschehens und unter Berücksichtigung des Hygienekonzepts, statt.

 

12. AKUTER CORONAFALL UND MELDEPFLICHT

Sollten während des Präsenzunterrichts oder der OGS-Betreuung in Schule bei Schülerinnen und Schülern oder Beschäftigen der Schule einschlägige Corona-Symptome auftreten (siehe zur Beschreibung unter Ziffer 1.), so sind Schülerinnen und Schüler ggf. bis zur Abholung durch die Eltern in einen gesonderten Raum zu führen. Beschäftigte werden gebeten, das Schulgelände zu verlassen.  

Aufgrund der Corona Virus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem zuständigen Gesundheitsamt und/oder der Schulaufsicht sowie dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ( corona@bimi.landsh.de ) zu melden. Nach Bestätigung einer Corona-Erkrankung sind die entsprechenden Schritte in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt einzuleiten

Anlage

Handlungsanweisung für Schüler und Schülerinnen im Präsenzunterricht

 

  • Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Risiko (Asthma, Vorerkrankung von Herz, Leber, Niere, Lunge, Diabetes, Immunschwäche und Krebserkrankung) melden sich bitte umgehend telefonisch bei Ihrer Klassenleitung, um notwendige Schutzmaßnahmen für die Teilnahme am Präsenzunterricht festzulegen bzw. sich über die Möglichkeit abzustimmen, den Präsenzunterricht durch Home-Schooling zu ersetzen. Der Nachweis darüber ist nach Absprache mit dem behandelnden Arzt schriftlich durch die Eltern/Erziehungsberechtigten zu bestätigen.

  • Schülerinnen und Schüler, die am Morgen über respiratorische Symptome (Husten, Schnupfen, Fieber usw.) klagen, ist die Teilnahme am Unterricht untersagt! Sie melden sich ab 07:00 Uhr telefonisch im Sekretariat (04333 9924880) krank und müssen zu Hause bleiben.

  • Nach Möglichkeit erfolgt der Weg zur Schule privat und einzeln. Andernfalls ist unbedingt der Sicherheitsabstand im Schulbus einzuhalten. Ein Tragen der Maske (NMS) ist zu empfehlen.

  • Im häuslichen Bereich sind mehrmals die üblichen Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen zu thematisieren und darauf hinzuweisen, dass diese zwingend einzuhalten sind.

  • Unterrichtsbeginn ist wie gewohnt die 1. Stunde. Die Schülerinnen und Schüler warten an den Markierungen, die im Abstand von 2 Metern. Das Tragen der Maske ist empfohlen.

  • Die Aufsicht stellt die Anwesenheit fest und fragt den Gesundheitszustand ab. Sie teilt den Kindern eine Sitzplatznummer mit. Die SchülerInnen gehen langsam und unverzüglich mit notwendigen Abständen in den Klassenraum. Dort werden sie durch die jeweilige Fachlehrerin empfangen. Die Schülerinnen und Schüler waschen sich die Hände (30 Sekunden lang mit Wasser und Seife) und setzen sich an ihren Platz.

  • Wenn möglich, werden die Tische und Stühle im Klassenraum mit dem notwendigen Abstand gestellt.

  • Der Unterricht erfolgt laut Stundenplan.

  • Pausen der Kohorten erfolgen auf den zugewiesenen Plätzen. Die Abstandsregelung auf dem Pausenplatz gilt uneingeschränkt. Den Anweisungen des Pausenpersonals ist unbedingt zu folgen!

  • Schülerinnen und Schüler bringen sich Pausenbrot und Getränk von Zuhause mit.

    Der Kiosk (in Erfde) ist geschlossen. Verpflegung und Getränke werden untereinander nicht geteilt oder getauscht. Das Frühstück wird am Sitzplatz eingenommen.

  • Toilettengänge werden der Lehrkraft gemeldet. Sie werden im Tagesprotokoll notiert. Bei Toilettengängen ist auf den notwendigen Abstand zu achten, wenn die Schülerinnen sich begegnen.

  • Nach Unterrichtsende werden erneut die Hände gewaschen und das Schulgelände wird sofort mit Abstand verlassen. Fahrkinder: Abholung durch Eltern oder Schülerbeförderung per Bus. An den Bushaltestellen bitte in Schlangen mit 2m-Abstand anstellen und warten.

 

 

 

[1] Siehe dazu die Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts: „In Quarantäne muss, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben. Dies ist der Fall,

  • wenn man innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19-Patienten hatte. Ein enger Kontakt bedeutet, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat, bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist
  • immer, wenn das Gesundheitsamt dies anordnet.“ (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/faqs-coronaviruscovid-19.html)